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Hinweise zum Sperrvermerk und Wechsel zur Rückrunde

Sperrvermerk zur Rückrunde gemäß WO des DTTB

Nach Einführung der TTR-Werte auch in anderen Landesverbänden bestand bundesweit Handlungsbedarf für einen Sperrvermerk zur Rückrunde, wie er jetzt in der Wettspielordnung unter D 15.3 definiert ist. Danach können Spieler durch den Rückrunden-SPV in ihrer (unteren) Mannschaft verbleiben, auch wenn sie gemäß Q-TTR-Wert + Toleranz in eine höhere Mannschaft aufrücken müssten.

Der Text in D 15.3 der Wettspielordnung beschränkt aber den Sperrvermerk zur Rückrunde auf genau diese Fälle. Er ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden.

Dies bedeutet, dass bei den zwischen dem 15. und dem 23. Dezember obligatorisch einzureichenden Mannschaftsmeldungen der Rückrunde (gemäß Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb) derartige Sperrvermerke beantragt werden können. Maßgeblich für die Mannschaftsmeldung sind die Q-TTR-Werte vom 11.12.2011, die voraussichtlich am 15. Dezember veröffentlicht werden.
Die Beantragung des SPV erfolgt - im Gegensatz zur Mannschaftsmeldung der Vorrunde - nicht direkt in der Meldung selber, sondern muss über das Bemerkungsfeld oder gesondert per E-Mail bei der Stelle beantragt werden, die die Mannschaftsmeldung genehmigt. Nur diese Fachwarte mit "Meisterschaftsrecht" haben die Möglichkeit die beantragten SPV zu setzen.

Die Löschung eines bereits aus der Vorrunde bestehenden Sperrvermerks zur Rückrund ist nicht möglich! Nach WO D 15.3 reicht die Dauer des Sperrvermerks bis zum Ende der Spielzeit.

Hinweis zum Wechseltermin 30.11.

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmal darauf hin, dass bei über click-TT abgewickelten Wechseln die abschließende Einreichung im System nicht vergessen werden darf.
Es ist - ebenso wie bei den anderen Anträgen auf Spielberechtigung auch - zu beachten, dass der Wechselantrag "eingereicht" werden muss. Dies kann im Zuge der Antragsstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Vorbereitung alleine reicht nicht: Ohne Einreichen gilt der Wechselantrag als nicht gestellt!
Bei Wechseln ist besonders zu beachten, dass die Einreichung vor dem jeweiligen Wechseltermin (zur Rückrunde der Spielzeit 2011/2012 30. November 2011) erfolgen muss!

Zur Kontrolle werden eingereichte Wechselanträge in click-TT unter dem Menüpunkt "Spielberechtigungen" ebenso angezeigt wie Wechsel, die vorbereitet, aber noch nicht eingereicht sind.

Die Geschäftsstelle hat die herzliche Bitte, wenn immer möglich die neue Funktion des Online-Wechsels zu nutzen und in diesem Fall auf den Versand schriftlicher Formulare in die Geschäftsstelle zu verzichten!

Die komplette Veröffentlichung im Newsletter zum Thema Wechsel vom 15.04.2010 finden Sie unter http://www.bttv.de/service/faq/click-tt-anwendung/spielberechtigungen-wechsel-sofortiger-wechsel.

Alle Wechsel zur Rückrunde 2011/2012 können ab dem 01.12.2011 über den click-TT-Menüpunkt "Spieler/Wechsel" öffentlich eingesehen werden.
Die Spieler stehen anschließend zur für alle verpflichtenden Einreichung neuer Mannschaftsmeldungen zur Rückrunde zur Verfügung.

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Am 04.03.2017 findet das Kreisranglistenturnier der Damen und Herren in Dachelhofen statt.

Nicht startberechtigt weil freigestellt:
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